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   BayObLG, 05.08.1980 - BReg. 2 Z 69/80   

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https://dejure.org/1980,4843
BayObLG, 05.08.1980 - BReg. 2 Z 69/80 (https://dejure.org/1980,4843)
BayObLG, Entscheidung vom 05.08.1980 - BReg. 2 Z 69/80 (https://dejure.org/1980,4843)
BayObLG, Entscheidung vom 05. August 1980 - BReg. 2 Z 69/80 (https://dejure.org/1980,4843)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1982, 254 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BayObLG, 16.02.2000 - 3Z BR 389/99

    Zur Anmeldung im Handelsregister

    Als Verfahrenshandlung hat der Senat die Anmeldung selbständig auszulegen (BayObLG DNotZ 1982, 254/256; Rpfleger 1979, 106; Jansen § 27 Rn. 22; Bassenge/ Herbst § 27 Rn. 14; Keidel/Kahl § 27 Rn. 49).
  • BayObLG, 09.10.1981 - BReg. 2 Z 72/81

    (Zur Festlegung einer besonderen Nutzungsform durch die Gemeinschaftsordnung

    Im Falle einer behaupteten ursprünglichen Unrichtigkeit kann diese Beschränkung nicht dadurch umgangen werden, daß ein Beteiligter beim Grundbuchamt die Berichtigung des Grundbuchs nach § 22 GBO verlangt und gegen die Ablehnung dieses Berichtigungsverlangens Beschwerde einlegt (BayObLG DNotZ 1980, 543 /544; Senatsbeschluß vom 5. B. 1980 BReg. 2 Z 69/80; Horber GBO 15. Aufl. § 71 Anm. 5 B b m.Nachw.).
  • BayObLG, 12.08.1980 - BReg. 2 Z 59/79

    Zur Bezeichnung eines Grundstücks in der Eintragungsbewilligung

    Ein solcher Rechtsfehler liegt vor, wenn der Tatrichter gegen den klaren Sinn der Urkunde, gegen gesetzliche Auslegungsregeln oder gegen Denkgesetze verstoßen oder nicht alle für die Auslegung in Betracht kommenden Gesichtspunkte gewürdigt hat (BayObLG Rpfleger 1979, 424, 425; BayObIGZ 1978.194/196 m. Nachw.; zuletzt Senatsbeschluß vom 5. B. 1980 BReg. 2 Z 69/80).
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